.de-Domain zukünftig nur noch nach Identitätsprüfung?

Dazu: Veröffentlichung der privaten Adressdaten angedacht

Im Kampf gegen Fake-Shops brechen gerade Dämme. Der Bundesrat möchte die Verbraucher/-innen besser schützen und erwägt neben einem Aufklärungsportal und einer engeren Vernetzung der "Akteure des Verbraucherschutzes" mit den "Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfolgungsbehörden" noch ganz andere Maßnahmen:


  • Heise berichtet, dass eine "de-Domain nur noch im Zuge einer Identitätsprüfung angemeldet und erteilt" werden darf.


  • Die Regierung solle sich auf EU-Ebene für "internationale Domainregistrierungsprozesse" stark machen. Natürlich mit Identitätsprüfung.


  • de-Domains sollen künftig leichter durch die DENIC zu löschen sein, wobei den Befürwortern eines solchen Ansinnes der rechtliche Rahmen nicht klar erscheint. Zusätzlich


  • "sollte geprüft werden, ob eine mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Einklang stehende öffentliche Abfrage der Domain-Inhaberdaten nach Vorbild der früheren Whois-Auskunft der Registrierungsstelle Denic eingeführt werden könne."


Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/E-Commerce-Bundesrat-fordert-schaerferes-Vorgehen-gegen-Fake-Shops-4621363.html


Dieses Vorgehen zeigt einerseits die Unkenntnis der Politik in diesem Bereich und zum anderen sorgt es mit Sicherheit für Sorgenfalten bei Bloggern.