Im Kampf gegen Fake-Shops brechen gerade Dämme. Der Bundesrat möchte die Verbraucher/-innen besser schützen und erwägt neben einem Aufklärungsportal und einer engeren Vernetzung der "Akteure des Verbraucherschutzes" mit den "Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfolgungsbehörden" noch ganz andere Maßnahmen:
- Heise berichtet, dass eine "de-Domain nur noch im Zuge einer Identitätsprüfung angemeldet und erteilt" werden darf.
- Die Regierung solle sich auf EU-Ebene für "internationale Domainregistrierungsprozesse" stark machen. Natürlich mit Identitätsprüfung.
- de-Domains sollen künftig leichter durch die DENIC zu löschen sein, wobei den Befürwortern eines solchen Ansinnes der rechtliche Rahmen nicht klar erscheint. Zusätzlich
- "sollte geprüft werden, ob eine mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Einklang stehende öffentliche Abfrage der Domain-Inhaberdaten nach Vorbild der früheren Whois-Auskunft der Registrierungsstelle Denic eingeführt werden könne."
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/E-Commerce-Bundesrat-fordert-schaerferes-Vorgehen-gegen-Fake-Shops-4621363.html
Dieses Vorgehen zeigt einerseits die Unkenntnis der Politik in diesem Bereich und zum anderen sorgt es mit Sicherheit für Sorgenfalten bei Bloggern.
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